| Aktuell, Frauen und Familie Zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Bezug auf geflüchtete Frauen und Mädchen in Deutschland
PRO ASYL, Flüchtlingsräte und die Universität Göttingen veröffentlichen einen Schattenbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Bezug auf geflüchtete Frauen und Mädchen in Deutschland.
Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, kurz »Istanbul Konvention« (IK), ist in Deutschland seit über zwei Jahren in Kraft. Mit der Ratifizierung hat sich die Bundesrepublik verbindlich dazu verpflichtet, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen, einen Beitrag zur Beseitigung ihrer Diskriminierung zu leisten sowie ihre Gleichstellung und ihre Rechte zu fördern. Die Istanbul Konvention gilt ausdrücklich für alle Frauen unabhängig von deren aufenthaltsrechtlichem Status und ist diskriminierungsfrei umzusetzen.
Der vorliegende Bericht untersucht, inwieweit die Verpflichtungen der Istanbul-Konvention, den Schutz von geflüchteten Frauen und Mädchen vor Gewalt und ihre Bekämpfung in Deutschland umgesetzt sind.
Zentrales Ergebnis der Studie ist, dass Deutschland geflüchtete Frauen und Mädchen nicht ausreichend schützt und den Vorgaben der Istanbul-Konvention somit nicht gerecht wird. Es wird sichtbar, dass das Asyl- und Aufenthaltsrecht an vielen Stellen in einem eklatanten Widerspruch zum Gewaltschutz steht. Es besteht umfangreicher Handlungsbedarf.
Eine Zusammenfassung des Berichts von PRO ASYL finden Sie hier.