| Aktuell Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters
Anbei finden Sie eine Nachricht des Deutschen Bundestags vom 01.04.2021:
''Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf "zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters" (19/28170) vorgelegt. Danach soll das Ausländerzentralregister (AZR) zum führenden und zentralen Ausländerdateisystem für alle ausländerrechtlichen Fachverfahren weiterentwickelt werden mit der Folge, "dass AZR-relevante Daten nur einmal erhoben, im AZR gespeichert und auch von dort in die Fachverfahren übernommen werden können". Zukünftig sollen bestimmte, bisher in den Ausländerdateien vorgehaltene Daten laut Vorlage unmittelbar an das Ausländerzentralregister übermittelt und nur noch dort gespeichert sowie die diesbezüglichen Dateisysteme der Ausländerbehörden bei Änderungen am Datenbestand des AZR automatisiert aktualisiert werden.
Um das AZR als zentrales Ausländerdateisystem nutzen zu können, soll den Angaben zufolge die Möglichkeit einer zentralen Dokumentenablage geschaffen werden, unter anderem für Dokumente, die von Ausländern bereits im Original vorgelegt wurden und regelmäßig auch von anderen Behörden im Volltext kurzfristig benötigt werden, wie Ausweis- und Identifikationsdokumente. Bei ausländischen Ausweisdokumenten bestehe die Möglichkeit, auch die Ergebnisse der Echtheitsprüfung zu speichern. Eine zentrale Ablage und Dokumentation der Validität erlaube es somit anderen Behörden, dort vorgelegte Ausweisdokumente mit den gespeicherten abzugleichen und auf eigene Echtheitsüberprüfungen zu verzichten.
Es bestehe auch der Bedarf, den Asylbescheid zentral zu speichern, da dieser für aufenthaltsrechtliche Zwecke von den Ausländerbehörden benötigt werde, heißt es in der Vorlage weiter. Zudem sollten ausländerrechtliche Entscheidungen, die eine vollziehbare Ausreisepflicht begründen, zentral gespeichert werden, damit diese beispielsweise im Rahmen der Rückführung für die Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen von den zuständigen Stellen abgerufen werden können. Gleiches gelte für gerichtliche Entscheidungen in ausländer- oder asylrechtlichen Verfahren.''
Kritik an diesem Gesetzentwurf verfasste der Paritätische Gesamtverband in einer Stellungnahme:
,,Der Paritätische Gesamtverband hat bereits im Rahmen des letzten Gesetzgebungsverfahrens zum Ausländerzentralgesetz europa- und verfassungsrechtliche Bedenken geäußert, die wir nun wiederholen müssen: Die Ausweitung der Erfassung, Speicherung und Weitergabe von Daten im Zusammenspiel mit dem erleichterten automatisierten Abruf durch eine Vielzahl von Behörden anstelle von hierzu besonders ermächtigten Einzelpersonen greift in erheblichem Maße in das menschenrechtlich geschützte Recht auf Privatleben (Art. 8 EMRK, Art. 17 UN-Zivilpakt) und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) ein. Danach hat grundsätzlich jede Person das Recht, selbst über die Preisgabe und Verwendung personenbezogener Daten zu bestimmen.‘‘
Diese können Sie hier lesen.
Ebenfalls wird der Gesetzentwurf von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) kritisiert:
Der Entwurf plant eine Ausweitung der behördlichen Befugnisse ohne aber auch nur an einer Stelle die Transparenz für die Betroffenen und deren Möglichkeit, rechtliches Gehör zu erhalten, zu verbessern. Da es sich hier um hochsensible Informationen handelt, die Auskunft über politische Verfolgung, über prekäre Familienverhältnisse oder über Notsituationen geben, wird sowohl vom Verfassungsrecht wie von der europäischen Datenschutz-Grundverordnung gefordert, dass ein solches Gesetz Schutzvorkehrungen für die Betroffenen vorsieht. Dazu der DVD-Vorsitzende Frank Spaeing: „Das Gesetz zum AZR müsste generell wegen Datenschutzverstößen umfassend überarbeitet werden. Statt die Rechte der Betroffenen auf den europaweit geltenden Standard zu bringen, wird mit dem BMI-Entwurf die Entrechtung und Bevormundung der Ausländer weiter vorangetrieben. Der Entwurf darf so nicht Gesetz werden.“
Die Stellungnahmen der DVD können Sie hier lesen.