| Abschiebung Stamp: ''Identitätsfeststellung durch guineische Delegation in Essen''

Mündlicher Bericht des Ministers für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration aus der Sitzung des Integrationsausschusses am 9. Dezember 2020:

„Identitätsfeststellungen durch eine guineische Delegation in Essen“

,,Die Zahl der Personen aus der Republik Guinea, die nach einem rechtsstaatlichen Verfahren in der Bundesrepublik Deutschland keinen Schutzstatus erhalten haben und daher ausreisepflichtig sind, ist zuletzt kontinuierlich angestiegen. Im Rahmen der im Jahr 2020 durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durchgeführten Asylverfahren wurde Asylsuchenden aus Guinea in rd. 20 % der Fälle Schutz zuerkannt oder ein Abschiebungsverbot festgestellt. Mit Stand 31.10.2020 hielten sich rd. 5.600 ausreisepflichtige vermutlich guineische Staatsangehörige in der Bundesrepublik auf, darunter rd. 3.800 ausreisepflichtige Personen in Nordrhein-Westfalen.

Der Identifizierung und Feststellung der Staatsangehörigkeit kommt bei ausreisepflichtigen Personen ohne entsprechenden Nachweis länderübergreifend eine zentrale Rolle zu.

In Umsetzung des § 71 Abs. 3 Nr. 7 und des § 75 Nr. 13 Aufenthaltsgesetz sind die Bundespolizei und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bundesweit zentral für die Beschaffung von Heimreisedokumenten im Wege der Amtshilfe für Staatsangehörige der Republik Guinea zuständig. Die Organisation damit im Zusammenhang stehender Maßnahmen sowie die entsprechende Abstimmung mit den guineischen Behörden obliegt den zuständigen Bundesbehörden.

Vor diesem Hintergrund wurde im Oktober 2020 auf Grundlage des deutsch-guineischen Migrationsabkommens und in Kenntnis der guineischen Botschaft in Berlin eine Expertendelegation durch die Republik Guinea zur Identifizierung von vermutlich guineischen Staatsangehörigen nach Deutschland entsandt. Die beiden entsandten Experten führen in Anwesenheit der zuständigen Ausländerbehörde Anhörungen von Personen durch, die vermutlich die Staatsangehörigkeit der Republik Guinea besitzen. Die Anhörungen durch die Experten finden angesichts der überproportional hohen Zahl ausreisepflichtiger Personen in erster Linie in Nordrhein-Westfalen statt.

Die nach Deutschland entsandte Delegation Guineas arbeitet im offiziellen Auftrag der Republik Guinea. Die entsandten Mitarbeiter sind somit als ermächtigte Bedienstete im Sinne des § 82 Absatz 4 Satz 1 Aufenthaltsgesetz befugt, Anhörungen vor Ort durchzuführen; ebenso ergibt sich aus dieser Norm die Pflicht eines Ausländers zum Erscheinen vor der entsandten Delegation.

Es steht zu erwarten, dass sich die Identifizierung und auf dieser Grundlage die nötige Passersatzpapierausstellung für vollziehbar ausreisepflichtige guineische Staatsangehörige durch die Maßnahme verbessern wird. Dies würde zugleich den Vollzug der gesetzlichen Ausreisepflicht in Fällen, in denen von der vorrangigen Möglichkeit der geförderten freiwilligen Rückkehr kein Gebrauch gemacht wird, auch im Sinne der nordrhein-westfälischen Ausländerbehörden verbessern.''

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt einen Flyer sowie eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit.

Den Flyer und die Argumentationshilfe finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2023, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

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Forum Landesunterbringung

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