| Ukraine, Hilfsangebote Krieg Russlands gegen die Ukraine - Informationen für die Beratung von Ukrainer*innen

Angesichts des Angriffs von Russland auf die Ukraine, geben wir hier Informationen des MKFFI des Landes Nordrhein-Westfalen weiter, welche sich an die Flüchtlingsberatungen richten, welche Anfragen von und für Ukrainer*innen erhalten, die teilweise bereits hier sind und/oder die sich um Ihre Angehörigen sorgen:

 

Ich kann Ihnen mitteilen, dass wir zu den Auswirkungen der Ukrainekrise in einem engen Austausch sowohl mit dem Bund als auch mit anderen Akteuren stehen.

Hinsichtlich der Situation von Ukrainern, die sich bereits in Deutschland befinden, hat das Bundesministerium des Inneren inzwischen mitgeteilt, dass es von Folgendem ausgeht: 

1)     dass es gemäß § 5 Absatz 2 Satz 2 Alt. 2 AufenthG aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls ukrainischen Staatsangehörigen derzeit nicht zumutbar ist, das Visumverfahren nachzuholen und somit vom Vorliegen den Voraussetzungen gem. § 5 Absatz 2 Satz 1 durch die Ausländerbehörden abgesehen werden sollte und

2)     dass derzeit davon auszugehen ist, dass für ukrainische Staatsangehörige aufgrund der derzeitigen Lage in der Ukraine ein Ausnahmefall im Sinne des Artikels 20 Absatz 2 des Schengener Durchführungsabkommens vorliegt. Somit könnten ukrainische Staatsangehörige gem. § 40 AufenthV nach Einreise eine Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von 90 Tagen, der sich an einen Kurzaufenthalt anschließt, einholen, soweit diese keine Erwerbstätigkeit mit Ausnahme der in § 17 Abs. 2 genannten Tätigkeiten ausüben, vgl. § 40 Nr. 2 AufenthV. Hiesigen Erachtens nach ist Rechtsgrundlage für die Erteilung einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis § 7 Abs. 1 S. 3 AufenthG.

Das MKFFI teilt die Rechtsauffassung des BMI und hat die Ausländerbehörden inzwischen entsprechend informiert.

Für eine Weiterabe der Information an die Beratungsstellen wäre ich dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Charlotte Hinsen

 

Leiterin der Gruppe 53 Soziale und wirtschaftliche Flüchtlingsangelegenheiten

Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

 

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Forum Landesunterbringung


Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt einen Flyer sowie eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: Juli 2023) bereit.

Den Flyer und die Argumentationshilfe finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand August 2023, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Flüchtlingsunterkünfte in NRW

Der Flüchtlingsrat NRW veröffentlichte seine Broschüre mit den Ergebnissen der Fragebogenerhebung aus dem Frühjahr 2021 zur Lebenssituation in den kommunalen Flüchtlingsunterkünften Nordrhein-Westfalens (Stand: März 2022).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

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