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Ukrainische Staatsangehörige und Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz in der Ukraine

Ukrainische Staatsangehörige, die über biometrische Reisepässe verfügen, dürfen für bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen visumsfrei in den Schengen-Raum / nach Deutschland einreisen. Die Landesregierung von NRW hat bekanntgegeben, dass ukrainische Staatsangehörige, die sich gerade im Rahmen eines visumsfreien Kurzaufenthalts in Deutschland aufhalten, nun einen Aufenthaltstitel nach § 7 Abs.1 S. 1 AufenthG für einen weiteren Aufenthalt über die 90 Tage hinaus einholen können.

Weitere Informationen zum kurzfristigen Aufenthalt von Ukrainer*innen finden Sie hier.

 

Ukrainische Staatsangehörige und Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz in der Ukraine müssen für einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland grundsätzlich schon vor der Einreise nach Deutschland ein Visum beantragen. Aufgrund der aktuellen Lage können ukrainische Staatsangehörige und Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz in der Ukraine ab sofort ausnahmsweise auch bei den Auslandsvertretungen in Nachbarstaaten der Ukraine ein Visum für Deutschland beantragen. Gleiches gilt für ukrainische Staatsangehörige, die nicht über einen biometrischen Pass verfügen.

Das Bundesinnenministerium und die NRW-Landesregierung gehen davon aus, dass eine Nachholung des Visumsverfahrens für ukrainische Staatsangehörige derzeit unzumutbar ist. Das heißt, dass in Deutschland befindliche ukrainische Staatsangehörige, die die Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel erfüllen (z.B. Studium, Arbeit, Ausbildung, familiäre Gründe…), aber nicht mit dem erforderlichen Visum eingereist sind (Regelerteilungsvoraussetzung nach § 5 Absatz 2 Satz 1 AufenthG), trotzdem die Aufenthaltserlaubnis bekommen können.

 

Derzeit wird darüber hinaus diskutiert, ob ukrainische Staatsangehörige sogenannten »vorübergehenden Schutz« nach § 24 AufenthG erhalten können. Zurzeit besteht ein Entscheidungsstopp für Asylsuchende aus der Ukraine beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), sodass Asylanträge von ukrainischen Staatsangehörigen momentan gar nicht beschieden werden.


Deutsche Staatsangehörige in der Ukraine sind dringend aufgefordert, das Land zu verlassen. Registrieren Sie sich in die Krisenvorsorgeliste unter: krisenvorsorgeliste.diplo.de ein. Wenn Sie die Ukraine verlassen sollten, löschen Sie bitte ihren Eintrag in der Krisenvorsorgeliste.

E-Mail: krise-ukrainediplo.de

Krisen-Hotline des Auswärtigen Amts: +49 30 5000 3000­­­­


 

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Forum Landesunterbringung


Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt einen Flyer sowie eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: Juli 2023) bereit.

Den Flyer und die Argumentationshilfe finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand August 2023, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Flüchtlingsunterkünfte in NRW

Der Flüchtlingsrat NRW veröffentlichte seine Broschüre mit den Ergebnissen der Fragebogenerhebung aus dem Frühjahr 2021 zur Lebenssituation in den kommunalen Flüchtlingsunterkünften Nordrhein-Westfalens (Stand: März 2022).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

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