| Aktuell, Asylverfahren, Aufenthalt Hinweise für bereits in Deutschland lebende Afghaninnen

Mehrere Rechtsanwälte haben Informationen für bereits in Deutschland lebende Afghaninnen zusammengestellt. Dies sind Einschätzungen zur aktuellen Situation und können sich dementsprechend wieder ändern [Stand: 22.08.2021]

  • laufende Asylverfahren

Laufende Asylverfahren beim BAMF werden derzeit nicht weiterbearbeitet. Die Dauer der Aussetzung ist unbekannt und dürfte von der Entwicklung abhängen.

  • Klagen/bei Gericht anhängige Verfahren

Die Gerichte verhandeln überwiegend nicht, sondern warten auf die weitere Entwicklung oder ordnen das Ruhen des Verfahrens an. Von einzelnen Gerichten wurde berichtet, dass ein sog. humanitärer Schutz gem. § 60 Abs.5 AufenthG angeboten wurde. Es wird allerdings erstmals davon abgeraten, solche Angebote anzunehmen.

  • Abschiebung

Abschiebungen nach Afghanistan finden derzeit nicht statt

  • Geduldete

Da es voraussichtlich keine Rückführungen geben wird sollten Beschäftigungen erlaubt werden und Duldungen gem. § 60b AufenthG („Duldung light“) durch reguläre Duldungen ersetzt werden. Es wird empfohlen, entsprechende Anträge zu stellen.

  • Folgeanträge

Aktuell wird davon abgeraten, Folgeanträge zu stellen. Die aktuelle Situation in Afghanistan biete keine verlässliche Einschätzung ob eine flüchtlingsrelevante Verfolgung i.S.v § 3 AsylG stattfindet bzw. wer davon konkret bedroht ist bzw. ob subsidiärer oder humanitärer Schutz zu gewähren ist.

  • Familiennachzug

Für bereits gestellte und bewilligte Anträge werden anscheinend von der Botschaft in Islamabad Visa ausgeteilt; die Grenzen nach Pakistan seien offen.

Von neuen Anträgen auf Familiennachzug wird abgeraten. Stattdessen solle versucht werden, über das Bayerische Innenministerium eine Aufnahmezusage gem. § 22 AufenthG zu erhalten. Bund und Länder sollen sich darauf verständigt haben, besonders schutzbedürftige Frauen, die hier lebende Angehörige haben, zu evakuieren, konkret Ehefrauen, ggf. Schwestern, ggf. Kinder bis zum 21. Lebensjahr (evtl. auch Männer unter 21 Jahren, die im Familienverbund leben) mit besonderer Gefährdungslage (nicht definiert), sofern der Antrag bis zum 27.08. gestellt ist.

 

Hier finden Sie das vollständige Papier.

 

Zurück zur Startseite

Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt einen Flyer sowie eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit.

Den Flyer und die Argumentationshilfe finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2023, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

Gefördert u.a. durch: