| Aktuell, Asylverfahren, Aufenthalt Hinweise für bereits in Deutschland lebende Afghaninnen
Mehrere Rechtsanwälte haben Informationen für bereits in Deutschland lebende Afghaninnen zusammengestellt. Dies sind Einschätzungen zur aktuellen Situation und können sich dementsprechend wieder ändern [Stand: 22.08.2021]
- laufende Asylverfahren
Laufende Asylverfahren beim BAMF werden derzeit nicht weiterbearbeitet. Die Dauer der Aussetzung ist unbekannt und dürfte von der Entwicklung abhängen.
- Klagen/bei Gericht anhängige Verfahren
Die Gerichte verhandeln überwiegend nicht, sondern warten auf die weitere Entwicklung oder ordnen das Ruhen des Verfahrens an. Von einzelnen Gerichten wurde berichtet, dass ein sog. humanitärer Schutz gem. § 60 Abs.5 AufenthG angeboten wurde. Es wird allerdings erstmals davon abgeraten, solche Angebote anzunehmen.
- Abschiebung
Abschiebungen nach Afghanistan finden derzeit nicht statt
- Geduldete
Da es voraussichtlich keine Rückführungen geben wird sollten Beschäftigungen erlaubt werden und Duldungen gem. § 60b AufenthG („Duldung light“) durch reguläre Duldungen ersetzt werden. Es wird empfohlen, entsprechende Anträge zu stellen.
- Folgeanträge
Aktuell wird davon abgeraten, Folgeanträge zu stellen. Die aktuelle Situation in Afghanistan biete keine verlässliche Einschätzung ob eine flüchtlingsrelevante Verfolgung i.S.v § 3 AsylG stattfindet bzw. wer davon konkret bedroht ist bzw. ob subsidiärer oder humanitärer Schutz zu gewähren ist.
- Familiennachzug
Für bereits gestellte und bewilligte Anträge werden anscheinend von der Botschaft in Islamabad Visa ausgeteilt; die Grenzen nach Pakistan seien offen.
Von neuen Anträgen auf Familiennachzug wird abgeraten. Stattdessen solle versucht werden, über das Bayerische Innenministerium eine Aufnahmezusage gem. § 22 AufenthG zu erhalten. Bund und Länder sollen sich darauf verständigt haben, besonders schutzbedürftige Frauen, die hier lebende Angehörige haben, zu evakuieren, konkret Ehefrauen, ggf. Schwestern, ggf. Kinder bis zum 21. Lebensjahr (evtl. auch Männer unter 21 Jahren, die im Familienverbund leben) mit besonderer Gefährdungslage (nicht definiert), sofern der Antrag bis zum 27.08. gestellt ist.
Hier finden Sie das vollständige Papier.