| Aktuell, Asylbewerberleistungen und Sozialleistungen Gesetzentwurf zur Einführung von Bezahlkarten in NRW: Ein kritischer Überblick
Die NRW-Landesregierung plant, durch einen neuen Gesetzentwurf das „Ausführungsgesetz zum AsylbLG“ zu ändern, um die Nutzung von Bezahlkarten für Sozialleistungen als Regelfall vorzuschreiben. Dies würde die Kommunen verpflichten, ein aufwändiges Parallelsystem zu etablieren, obwohl das AsylbLG Bezahlkarten nur als Option vorsieht. Ein „Opt-Out“ könnte den Kommunen ermöglichen, weiterhin Überweisungen zu nutzen, was sie voraussichtlich bevorzugen. Die Gesetzesänderung deutet auch an, dass die Bezahlkarten in NRW möglicherweise weniger restriktiv gestaltet werden könnten als in anderen Bundesländern, aber die genauen Regelungen werden erst in einer künftigen Rechtsverordnung festgelegt.
Den vollständigen Gesetzesentwurf finden Sie hier.