| Abschiebung Gelsenkirchen: Romni kurz nach Förderschulabschluss abgeschoben

Gemeinsame Presseinformation des Projekts „Abschiebungsreporting NRW“ des Komitees für Grundrechte und Demokratie e.V., des Roma Center e.V. und des Bundes Roma Verband e.V. vom 21. Oktober 2021:

''Abschiebung kurz nach Förderschulabschluss

Behörden schieben 20-jährige geistig behinderte und in Deutschland geborene Romni mit ihren schwer erkrankten Eltern in den Kosovo ab. Zurück bleiben mehrere Geschwister.

Die Stadt Gelsenkirchen hat während der Sommerferien eine 20-jährige geistig behinderte Gelsenkirchenerin mit ihren Eltern in den Kosovo abgeschoben. Die junge Frau lebte seit ihrer Geburt in Deutschland und hatte im Juni 2021 den Förderschulabschluss erhalten. Die Aufnahme in eine Werkstätteneinrichtung für behinderte Menschen war in Vorbereitung, ein Verfahren zur Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung beim Amtsgericht anhängig.

Doch die Ausländerbehörde nutzte die Sommerferien, um Fakten zu schaffen und die Frau mit ihren Eltern in ein ihr völlig fremdes Land abzuschieben.

Dabei wäre die Behörde dazu verpflichtet gewesen, vor einer Abschiebung die Möglichkeiten für ein Bleiberecht zu prüfen. Ein solches sieht das deutsche Aufenthaltsrecht für unter 21-jährige Personen vor, die einen Schulabschluss erlangen. Laut den Anwendungshinweisen des Landes Nordrhein-Westfalen sind dabei auch Fragen einer geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung zwingend zu berücksichtigen.

Der über 14 Jahre hinweg laufende Schulbesuch der jungen Frau war der Stadtverwaltung zweifelsohne bekannt. Bei den beiden Eltern - der Vater ist gehörlos - hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Außenstelle Dortmund im Dezember 2019 von Amts wegen ein neues Verfahren zur Prüfung von Abschiebungsverboten eingeleitet. Über dieses Verfahren war von der Behörde noch keinerlei Entscheidung getroffen worden.

Sebastian Rose, Abschiebungsreporting NRW, Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.:

„Eine geistig behinderte junge Frau mit hohem Unterstützungsbedarf, die in Gelsenkirchen geboren ist, so rücksichtslos in ein ihr fremdes Land abzuschieben, ist beschämend. Außerdem hat sie nach dem Schulabschluss das Recht auf eine feste Aufenthaltserlaubnis. Diese Abschiebung zeigt, was es ganz konkret bedeutet, wenn die schwarz-gelbe Landesregierung von Rückkehr-Schwerpunktstaaten wie dem Kosovo spricht: Abschiebungen auch von besonders schutzbedürftigen Menschen ohne jede Rücksicht.“

Roma Center e.V.:

„Während bundesweit zurecht über das Ausmaß des Antiziganismus in Deutschland gesprochen wird, schieben nordrhein-westfälische Behörden erneut drei besonders schutzbedürftige Roma ins Elend ab. Erst vor wenigen Monaten hat die Unabhängige Kommission Antiziganismus, die von der Bundesregierung 2019 eingesetzt worden ist, ihre umfassenden Empfehlungen der Bundesregierung übergeben, die im Bundestag und in der Bundespressekonferenz vorgestellt worden sind. Die Fälle des Roma Center/ Roma Antidiscrimination Networks sind in den Bericht der Kommission eingeflossen. Die Kommission fordert einen Abschiebestopp und ein Bleiberecht für Roma. Wir fordern daher die Rückholung der drei Menschen nach Gelsenkirchen und die Erteilung eines humanitären Bleiberechts!“


Hintergrund:
Bei der 20-jährigen Frau liegt eine geistige Behinderung seit der Geburt vor. Sie besuchte seit 2007 die Förderschule in Gelsenkirchen. Auf Grund der Behinderung war im Juni 2021 ein Verfahren zur Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung beim Amtsgericht Gelsenkirchen eingeleitet worden. Die psychiatrische Begutachtung zeigte ein sehr deutliches Ergebnis, eine rechtliche Betreuung wäre zweifelsohne eingerichtet worden. Das Verfahren vor dem Gericht war aber noch nicht abgeschlossen. Die junge Frau ist aufgrund der Behinderung nicht in der Lage, sich um ihre eigenen Angelegenheiten zu kümmern. Der Gutachter stellte eine Geschäftsunfähigkeit fest.

Mit der Frau wurden ihre beiden Eltern abgeschoben, beide schwer erkrankt. Der Vater, selbst gehörlos, war 1999 im Kosovo Opfer eines schweren Angriffs geworden und mit seiner Frau nach Deutschland geflüchtet. Seither leidet er unter den Folgen und befand sich seit Jahren in psychiatrischer Behandlung. Auch die Mutter der jungen Frau ist schwer gesundheitlich beeinträchtigt. Durch die jahrelange und fordernde Betreuung und Begleitung mehrerer behinderter Familienangehöriger ist sie selbst schwer psychisch erkrankt und physisch erschöpft.

Die Abgeschobenen haben im Kosovo keine Bleibe oder Unterkunft und keinerlei soziale Versorgung. In Deutschland zurück geblieben sind mehrere volljährige Geschwister der jungen Frau mit eigenem Bleiberecht.


Hintergrund „Abschiebungsreporting NRW“:
Das Projekt „Abschiebungsreporting NRW“ hat im August 2021 seine Arbeit aufgenommen. Es will inhumane Aspekte der Abschiebungspraxis an Einzelfällen öffentlich machen, parteiisch in ausführlichen Berichten über die Abschiebungspraxis informieren und besondere Härten bei Abschiebungen in den Blick nehmen. Mehr Informationen hier: https://www.grundrechtekomitee.de/details/projekt-abschiebungsreporting-nrw-1. ''

 

Hier finden Sie die vollständige Pressemitteilung als pdf-Datei.

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

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Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

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Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

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Broschüre des FR NRW, Stand November 2023, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

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