| Aktuell, Aufenthaltserlaubnis Erteilung eines Aufenthaltstitels ist nicht an eine Formerfordenis gebunden
Das Sozialgericht Aachen verfasste am 19. 06.2023 einen Beschluss zum § 104c Aufenthaltsgesetz. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, jedoch entnimmt man der richterlichen Begründung, dass "Entgegen der Auffassung des Antragsgegners kann es nicht darauf ankommen, ob der elektronisch Aufenthaltstitel vorliegt. Bereits mit der mündlichen Erteilung des Aufenthaltsrechtes liegt dieses wirksam vor. Zutreffend führt die Beigeladene aus, dass die Erteilung eines Aufenthaltstitels nicht an ein Formerfordenis gebunden ist. Die Erteilung des Aufenthaltstitels stellt einen Verwaltung akt im Sinne des § 35S. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) dar und dieser kann gemäß § 37 Abs.2 S. 1 VwVfG auch mündlich erlassen werden. Die Aushändigung des schriftlichen vorläufigen Dokuments erfolgt gemäß § 37Abs. 2 S. 2 VwVfG als Bestätigung des mündlichen Verwaltungsaktes wegen des berechtigten Interesses der berechtigten Person über den erteilten Aufenthaltstitel."