| Aktuell, Infos Corona Verlängerung bis zum 31.01.2021: Asylfolgeanträge können weiterhin corona-bedingt schriftlich gestellt werden
Nach Informationen des BAMF wird die corona-bedingte schriftliche Asylfolgeantragstellung bis Ende Januar 2021 verlängert. Um den infektionsschutzrechtlichen Vorgaben gerecht zu werden und Anreisen zu vermeiden, können Folgeanträge – die ansonsten in der Regel persönlich gestellt werden müssen – schriftlich bei den Außenstellen des Bundesamtes gestellt werden.
Quelle: www.proasyl.de