Unterbringung von Flüchtlingen
Menschen, die in Deutschland um Asyl nachsuchen, können sich in aller Regel nicht aussuchen, wo und wie sie wohnen möchten. Nach der Ankunft in Deutschland müssen sich Schutzsuchende bei einer behördlichen Stelle melden und werden nach dem sog. Königsteiner Schlüssel bundesweit verteilt. Die Schutzsuchenden werden ausschließlich nach organisatorischen Gesichtspunkten, die sich am föderalen Verwaltungsaufbau Deutschlands orientieren, verteilt. Persönliche Bedürfnisse, beispielsweise vorhandene Kontakte, finden grundsätzlich keine Berücksichtigung.
Mit der Äußerung des Asylgesuchs geht in der Regel eine Wohnverpflichtung in einer Landesaufnahmeeinrichtung einher. Diese Landesaufnahmeeinrichtungen werden in Verantwortung der Bundesländer organisiert und betrieben. Es gibt in den einzelnen Bundesländern verschiedene Aufnahme- und Unterbringungssysteme.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat seit Ende 2017 ein dreistufiges System der Landesaufnahme und -unterbringung (Landesaufnahmesystem in NRW).
Dabei werden die Asylsuchenden in Sammeleinrichtungen untergebracht, die u.a. in Größe, Lage und Belegung stark variieren. Die Unterbringungseinrichtungen unterscheiden sich in Erstaufnahmeeinrichtungen und Zentrale Unterbringungseinrichtungen. Letztere haben teilweise eine besondere Zweckbestimmung, dienen etwa als sog. „Schwerpunkteinrichtungen“ oder als Unterkünfte für vulnerable Personen.
Der Aufenthalt in Landesunterkünften, der mit vielen gesetzlichen Einschränkungen und der Verwehrung von Teilhabemöglichkeiten verbunden ist, ist bereits in den letzten Jahren bundesweit ausgeweitet worden. Die Landesregierung NRW hatte im Rahmen der Umsetzung ihres „Asyl-Stufenplans“ die Ausweitung der Unterbringung auf Landesebene für bis zu 24 Monate realisiert. Ziel der Ausweitung ist laut Gesetzesbegründung, Ausreisen und Abschiebungen verstärkt aus den Landesunterkünften organisieren zu können und die Kommunen zu entlasten (Unterbringung auf Landesebene). Das entsprechende Gesetz trat am 19.12.2018 in Kraft.
Nordrhein-Westfalen steht mit der Organisation seines Landesaufnahmesystems den sog. „AnkER-Zentren“, wie sie auf Bundesebene geplant wurden und in einigen Bundesländern bereits umgesetzt werden, in kaum etwas nach (Kritik an Landesunterbringung und AnkER-Zentren).
Als grundsätzlich positiv ist die Entwicklung von Mindeststandards und eines Landesgewaltschutzkonzepts für die Landesaufnahme zu sehen (Qualitätsstandards auf Landesebene). Die Umsetzung dieser Standards und Konzepte steht jedoch vielfach noch aus.
Erst nach einer Zuweisung durch die Bezirksregierung Arnsberg – die oftmals erst nach mehreren Monaten oder gar Jahren stattfindet– werden die Kommunen für die Unterbringung zuständig. In den Kommunen werden Schutzsuchende unterschiedlich untergebracht. Oftmals müssen sie über Jahre in Sammelunterkünften wohnen (Unterbringung in den Kommunen).