| Aktuell, Ukraine Ukraine-Aufenthalt-Übergang-Verordnung erneut verlängert, diesmal bis zum 4. März 2024
Der Bundesrat hat am 12.05.2023 zugestimmt. Die Ukraine-Aufenthalt-Übergang-Verordnung ist noch einmal verlängert worden, wie der Drucksache 152/23 zu entnehmen ist.
Nun sind aus der Ukraine geflüchtete ukrainische Staatsangehörige und Ausländer, die nicht die ukrainische Staatsangehörigkeit besitzen, bei einer Einreise bis zum 4. März 2024 ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Einreise in das Bundesgebiet für 90 Tage vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit. Die UkraineAufenthÜV tritt dann entsprechend am 2. Juni 2024 außer Kraft.