| Aktuell, Ukraine, Sozialleistungen Sofortzuschlag für Kinder und Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte aus Anlass der COVID-19-Pandemie
Anbei finden Sie den Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 13.04.2022 zur Regelung eines Sofortzuschlages für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz).
Ebenfalls finden Sie den Änderungsbeschluss zum Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz vom 27.04.2022 hier.
Der Beschluss enthält eine Reihe an Änderungen für Geflüchtete aus der Ukraine, u.a. diejenigen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AUfenthG oder mit entsprechender Fiktionsbescheinigung.