| Dublin-Verordnung OVG NRW: Dublin-Aussetzung
Anbei erhalten Sie ein Urteil des Oberverwaltungsgericht NRW vom 27.11.2020 (Az. 11A 2239/20.A) bezüglich einer zeitweiligen Aussetzung der Vollziehung der Abschiebungsandrohung gemäß §80 Abs. 4 VwGO i.V.m. Art. 27 Abs. 4 Dublin III-VO. Aufgrund der Corona-Pandemie waren zum derzeitigen Zeitpunkt keine Dublin-Überstellungen zu vertreten. In diesem Zeitraum sei die sechsmonatige Überstellungsfrist nach Art. 29 Abs. 1 UAbs. 1 Dublin III-VO abgelaufen, sodass gemäß Art. 29 Abs. 2 S. 1 Dublin III-VO für die Prüfung des Asylantrages die BRD zuständig geworden sei.
Das Urteil in voller Länge finden Sie hier.