| Frauen und Familie Institut für Menschenrechte kritisiert schulische Inklusionspolitik der Landesregierung NRW
Die Monitoring-Stelle UN-BRK (UN-Behindertenrechtskonvention) des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) hat die Inklusionspolitik der nordrhein-westfälischen Landesregierung als unzureichend kritisiert.
In der Stellungnahme betont sie vorab die Fortschritte der letzten Jahren und würdigt die generelle Bereitschaft der Landesregierung NRW, die schulischen Inklusion zu fördern.
Auf der anderen Seite verweist sie auf weiche Formen der Exklusion, die weiterhin zu beobachten seien: "Dazu gehöre, dass allgemeine Schulen als Förderort minderer Qualität dargestellt, inklusive Schulmöglichkeiten an schlecht erreichbaren Schulen (ohne Angebot eines öffentlich finanzierten Fahrdienstes) bereitgestellt, die Versagung angemessener Vorkehrungen praktiziert, die Möglichkeiten des Schulwechsels verneint oder Nachteilsausgleiche versagt werden."
Auch die „Eckpunkte zur Neuausrichtung der schulischen Inklusion", die die Landesregierung NRW im Juli 2018 verabschiedet hat, sieht die Monitoring-Stelle kritisch, da hierin die Aufrechterhaltung des Förderschulsystems als vereinbar mit der Pflicht zur Umsetzung eines inklusiven Schulsystems gesehen wird: "Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention drängt die Landesregierung NRW deshalb, endlich das menschenrechtliche Inklusionsverständnis auf Basis der UN-BRK zu akzeptieren und die damit verbundenen verbindlichen Zielstellungen – Aufbau eine inklusiven Systems, das keine Sonderstrukturen wie die Sonder- und Förderschulen kennt – als politische Vorgabe unverfälscht aufzugreifen und mit entsprechenden Maßnahmen zu unterlegen."