| Infos Corona Zweiter pos. Beschluss des VG Münster
Anbei finden Sie einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 12. Mai 2020.
Bereits zum zweiten Mal gibt das Verwaltungsgericht Münster dem Antragsteller Recht und verpflichtet den Antragsgegner dazu, die zentrale Unterbringung in der ZUE Rheine vorläufig zu beenden.
Den Beschluss in voller Länge finden Sie hier.