| Aktuell, Aufenthalt, Äthiopien/Eritrea Presseerklärung von PRO ASYL und Connection e.V.: Neues Eritrea-Gutachten bestätigt: Verweigerung von Schutz verkennt Realität
Presseerklärung von PRO ASYL und Connection e.V. vom 12. Oktober 2022.
Gestern hat das Bundesverwaltungsgericht im Falle eines eritreischen Geflüchteten ein wegweisendes Urteil verkündet. Auch die Autoren eines aktuellen Gutachtens zum Umgang deutscher Behörden mit Schutzsuchenden aus Eritrea kommen zu dem Ergebnis: Widerrufsverfahren, bei denen das BAMF Eritreer*innen den bereits zuerkannten Flüchtlingsschutz mit Verweis auf den sogenannten Diasporastatus wieder wegnimmt, sind umgehend einzustellen.
PRO ASYL und Connection e.V. fordern das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge dazu auf, sämtliche Widerrufsverfahren zu eritreischen Flüchtlingen, die sich auf die sogenannte Reueerklärung oder den Diaspora-Status beziehen, zurückzunehmen und Asylgesuche nicht mehr mit Bezug darauf abzulehnen. Diese Forderung bezieht sich ausdrücklich auch auf Frauen, die besonders oft von diesen Widerrufsverfahren betroffen sind. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem gestrigen Urteil klargestellt, dass deutsche Behörden von eritreischen Geflüchteten nicht verlangen dürfen, dass diese bei eritreischen Behörden eine Reueerklärung unterschreiben, um etwa einen Pass oder ähnliches zu erhalten. In der Praxis betrifft das zum Beispiel Eritreer*innen, die ihre Ehepartner oder Kinder im Rahmen des Familiennachzugs nachholen möchten. Neben dem aktuellen Urteil macht ein von PRO ASYL und Connection e.V. in Auftrag gegebenes Gutachten deutlich, dass Betroffene den Diaspora-Status nicht bekommen können und Rückkehrer*innen weiterhin Verfolgung droht.
Ein von PRO ASYL in Auftrag gegebenes Gutachten zum Diasporastatus für Eritreer*innen findet Sie hier.