| Aktuell, Abschiebung, Irak Abschiebungen in den Irak
Der Flüchtlingsrat Baden Würtenberg informiert:
Nach den IMK-Beschlüssen von 2006/7 und 2018 waren Abschiebungen nur von Gefährdern und Straftätern möglich. Im März 2020 hieß es im Lagebericht des AA, dass der Irak unfreiwillige Rückführungen im Grundsatz ablehnt, aber in Einzelfällen bereit ist, Straftäter zurückzunehmen. Nun haben wir erfahren, dass laut Bundespolizei alle Einschränkungen hinsichtlich Abschiebungen in den Irak entfallen seien. Die Abschiebung müsse der irakischen Botschaft nur angekündigt werden, wenn irakische Reisedokumente vorliegen. Grundlage sei die von Herrn Stamp und der Bundesregierung mit dem Irak im Mai 2023 getroffene Vereinbarung: https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/migrationsabkommen-deutschland-irak-100.html.
Der Flüchtlingsrat Baden-Würtenberg stellte Fragen an das Regierungspräsidium Karlruhe, hier finden Sie diese mit der jeweiligen Antwort:
Stimmt es, dass Abschiebungen in den Irak uneingeschränkt durchführbar sind? Ja
Seit wann gilt das? Seit Juni 2023
Sind alle Beschränkungen auf Personengruppen entfallen: Können ab sofort nicht-Straftäter/Gefährder, Arbeitende, Frauen und Kinder abgeschoben werden? Ja.
Unter welchen Voraussetzungen bzw. mit welchen Identitätsnachweisen können Abschiebungen durchgeführt werden? Unter welchen Umständen können Rückreisedokumente unabhängig von der Mitwirkung der Betroffenen beschafft werden? Rückführungen in den Irak sind mit gültigen Pässen und gültigen Passersatzpapieren möglich.
Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e. V.
Hegelstraße 51
70174 Stuttgart