| Familienzusammenführung Unzumutbare Anforderungen verhindern Familiennachzug zu Flüchtlingen aus Eritrea
Artikel von PRO ASYL mit Hintergrundinformationen zum Familiennachzug für Flüchtlinge aus Eritrea:
Anerkannte Flüchtlinge genießen Schutz vor dem sie verfolgenden Staat. Das bedeutet auch, dass Kontakt zur Regierung des Herkunftslandes für sie nicht zumutbar ist. Anerkannte Flüchtlinge aus Eritrea werden im Rahmen des Familiennachzugs jedoch dazu gedrängt, die eritreische Botschaft aufzusuchen.
Während es in der jüngsten Zeit kein anderes Thema zu geben schien als den Familiennachzug zu einer bestimmten Schutzgruppe, nämlich den subsidiär Schutzberechtigten, stand zumindest eins immer fest: Anerkannte Flüchtlinge haben ein Recht auf Familiennachzug der engsten Familie. Das wurde auch vom Gesetzgeber nie in Frage gestellt. Doch die Praxis sieht anders aus. Insbesondere eritreische Flüchtlinge stehen in diesem Verfahren vor hohen Hürden, die den Nachzug der Ehegatten und Kinder erschweren, jahrelang in die Länge ziehen und in vielen Fällen am Ende sogar unmöglich machen.
Beantragung aus Botschaften in Nachbarländern
Weil ein Familiennachzug von Eritrea über die dortige deutsche Botschaft kaum möglich ist, müssen die Familienangehörigen meist zunächst in die Nachbarländer Äthiopien oder Sudan fliehen. Neben dem seit langem bekannten Problem der Terminbuchung bei der deutschen Botschaft, der erforderlich ist, um überhaupt einen Antrag auf Familiennachzug stellen zu können, haben erhöhte Anforderungen an die vorzulegenden Dokumente in der letzten Zeit zu neuen Schwierigkeiten geführt. Insbesondere, dass von Ehegatten seit Herbst 2016 eine Registrierung der Ehe gefordert wird, stellt diese vor große Probleme. Immer wieder erreichen die Beratung von PRO ASYL hilfesuchende Anfragen mit ähnlichen Schilderungen der Probleme.