| Familienzusammenführung Informationen zur Umsetzung des EuGH-Urteils zum Familiennachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Zaklin Nastic (DIE LINKE):
Trifft es zu, dass eine autorisierte Vertreterin des Auswärtigen Amts bei einem Fachtag zum Familiennachzug im September 2018 erklärte, zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 12. April 2018 zum Familiennachzug für minderjährige Geflüchtete (EuGH, Urteil vom 12. April 2018, Az.: C-550/16) bestehe „im Hinblick auf die Rechtslage in Deutschland kein Umsetzungsbedarf“, und zwar grundsätzlich, und wie begründet die Bundesregierung diese Position in Anbetracht der Tatsache, dass die Luxemburger Richter in ihrem Urteil den Mitgliedstaaten ausdrücklich keinen Ermessensspielraum eingeräumt haben (www.lto.de/recht/hintergruende/h/eugh/unanwendbar--deutschland-minderjaehrige-unbegleitete-fluechtlinge/)?
Diese Position war seitens des Auswärtigen Amtes allein mit dem für das Aufenthaltsrecht federführenden Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat abgestimmt worden. Von weiteren Ressorts wurde zwischenzeitlich Abstimmungsbedarf angemeldet, weshalb in der Bundesregierung eine größere Ressortabstimmung begonnen wurde.
Die Bundesregierung ist dem Europarecht verpflichtet und respektiert die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes. In dem Verfahren hat der EuGH sich zu einem Fall in den Niederlanden geäußert. Da sich das niederländische Recht vom deutschen Recht unterscheidet, muss nun geprüft werden, inwieweit diese Entscheidung sich auf die Rechtslage in Deutschland auswirkt.
Einen Bericht der Süddeutschen Zeitung diesbezüglich finden Sie hier.