| Familienzusammenführung Gesetzentwurf zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten
Der neue Gesetzentwurf der Bundesregierung »zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten« (sog. »Familiennachzugsneuregelungsgesetz«) sieht vor, dass nicht ausgeschöpfte Kontingente (ab August 2018 bis zu 1.000 Familienangehörige pro Monat) des Vormonats in den Folgemonat übertragen werden dürften.
Der Paritätische Gesamtverband sprach sich in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf vom 02.05.2018 gegen die Abschaffung des subjektiven Rechts auf Familiennachzug für subsidiär schutzberechtigte Menschen aus.
Auch PRO ASYL weist in einer Stellungnahme vom 06.07.2018 darauf hin, dass der Gesetzentwurf weitreichende Einschnitte für die betroffenen subsidiär Schutzberechtigten und ihre engsten Angehörigen beinhalte. Der Gesetzentwurf sei unions-, völkerrechts-und verfassungswidrig. Das Grund-und Menschenrecht auf Familie werde unverhältnismäßig eingeschränkt.