| International Schutzberechtigte VG Hannover: Systemische Mängel im italienischen Asylsystem in Bezug auf anerkannt Schutzberechtigte
Anbei finden Sie einen Beschluss des Verwaltungsgerichtes Hannover vom 13. August 2019.
Die wichtigsten Erkenntnisse des Beschlusses sind die Folgenden:
1. Jedenfalls seit der Einführung des sogenannten "Bürgergeldes" in Italien im März 2019, ist dort in Bezug auf anerkannt Schutzberechtigte von dem Vorliegen systemischer Mängel im Asylsystem auszugehen.
2. Der Umstand, dass anerkannt Schutzberechtigte vom Bezug des "Bürgergeldes" (als Form der Sozialhilfe) faktisch ausgeschlossen sind, stellt einen Verstoß gegen das Gebot der "Inländergleichbehandlung" dar.
3. § 34 a Abs. 1 Satz 4 AsylG ist eine Ausnahmevorschrift, deren Anwendung in jedem Fall nachvollziehbar zu begründen ist; eine Abschiebungsandrohung muss auf die Fälle beschränkt bleiben, in denen stichhaltige Gründe für die Annahme vorliegen, dass eine Abschiebung nicht durchgeführt werden kann.
Den Beschluss in voller Länge finden Sie hier.