| Gemeinsames europäisches Asylsystem Stellungnahme von PRO ASYL zum geplanten EU-Asylpaket
Anbei finden Sie eine Stellungnahme von PRO ASYL zu den geplanten Asylverschärfung der EU vom 22. November 2016:
"I. Das EU-Asylpaket: Eine harmonisierte Asylrechtsverschärfung
Am 6. April veröffentlichte die Europäische Kommission die Mitteilung, das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) grundlegend zu reformieren. Am 4. Mai und 13. Juli 2016 folgten dann die Vorschläge für eine neue Dublin?IV?Verordnung sowie einem umfassenden „EU?Asylpaket“, das zahlreiche Änderungen der Richtlinien und Verordnungen zur Folge haben wird. Dabei liegt die letzte Runde der Harmonisierung der europäischen Asylrechtsakte gerade einmal drei Jahre zurück und zwischenzeitlich haben es viele Mitgliedstaaten unterlassen, die damals verhandelten Richtlinien überhaupt in nationales Recht umzusetzen, darunter auch die Bundesrepublik Deutschland gegen die seitens der EU?Kommission im September 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wurde.
Die erneute Reform des GEAS begründet die Kommission dahingehend, dass „Sekundärbewegungen und Verfahrensmissbrauch“ verhindert werden sollen.1 Das vorrangige Ziel ist es die Weiterwanderung von Asylsuchenden und Flüchtlingen innerhalb der EU zu unterbinden. Um dieses Ziel zu erreichen, beabsichtigt die Kommission einen Großteil der bisherigen Asylrechtsakte als Verordnungen neu zu fassen und in diesen zum Teil erhebliche Verschärfungen und Sanktionen zu verankern. Im Unterschied zu EU? Richtlinien gelten Verordnungen unmittelbar in den Mitgliedstaaten und bedürfen keiner Umsetzung in nationales Recht. Die Sanktionen zielen darauf Asylsuchende und Flüchtlinge dauerhaft in den ihnen zugeteilten Mitgliedstaaten festzusetzen.