| Dublin-Verordnung Schutzsuchende im Vakuum zwischen Gesetz und harscher Realität in Italien
Medienmitteilung der Schweizerischen Flüchtlingshilfe vom 9. Februar 2017:
Der Danish Refugee Council und die Schweizerische Flüchtlingshilfe haben einen gemeinsamen Bericht publiziert zur Situation von Personen, die unter der Dublin-III-Verordnung nach Italien überstellt werden. Der Bericht beleuchtet insbesondere die Situation von Personen mit speziellen Aufnahmebedürfnissen und zeigt auf, dass die Aufnahmebedingungen in Italien stark variieren und die überstellten Personen dem Risiko von Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sind.
Monitoring-Bericht betreffend Überstellungen von Familien nach Italien unter der Dublin-III-Verordnung
Im November 2014 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Urteil Tarakhel gegen die Schweiz festgehalten, dass eine ohne individuelle Garantien getätigte Überstellung einer Familie mit minderjährigen Kindern nach Italien aufgrund der mangelhaften Aufnahmebedingungen zu einer Verletzung von Artikel 3 der Menschenrechtskonvention führen würde. In der Folge haben die italienischen Behörden erklärt, dass nach Italien überstellte Familien in Unterkünften untergebracht werden, die deren besonderen Bedürfnissen Rechnung tragen, und dass die Familieneinheit gewahrt wird.
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