| Aktuell, Gemeinsames europäisches Asylsystem PRO ASYL: EU-Kommission unterstützt Asylverschärfungen für die Grenzstaaten zu Belarus

News von Pro Asyl vom 02.12.2021:

»Sonder-Asylrecht« für osteuropäische Grenzstaaten

Mit einem »Sonder-Asylrecht« für die Grenzstaaten zu Belarus will die Kommission u.a. Grenzverfahren massiv ausweiten. Anstatt gegen Pushbacks an der Grenze vorzugehen, kommt die Kommission den Staaten also stark entgegen. Doch die Beschwichtigungstaktik schlägt fehl: Polen lehnt den Vorschlag ab – und will das Asylrecht vollständig aussetzen.

Menschen die in Wäldern in Eiseskälte ausharren und nicht versorgt werden, Zugangsverbote für Presse und humanitäre Organisationen und gewaltsame Pusbacks – das ist schon den ganzen Herbst über die bittere Realität an den europäisch-belarussischen Grenzen. Europäische Werte und Menschenrechte? Fehlanzeige an vielen Außengrenzen, doch die Offenheit mit der diese Rechtsbrüche insbesondere von der polnischen Regierung vertreten werden hat eine neue Qualität. Gerechtfertigt wird dies, indem schutzsuchende Menschen als »hybride Bedrohung« geframed werden – eine entmenschlichende Sprache, die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union bereits übernahm.

Anstatt wie früher, zum Beispiel mit Vertragsverletzungsverfahren gegen die ungarischen Transitzonen, europäisches Recht zu verteidigen, geht die Kommission mit ihrem am 1. Dezember vorgestellten Vorschlag weitgehend vor der polnischen Regierung in die Knie.

Verschärfung des Asylrechts als Kuhhandel mit Rechtspopulisten

Mit ihrem Vorschlag will die Europäische Kommission den Grenzstaaten zu Belarus – Polen, Lettland und Litauen – eine massive Verschärfung des Asylrechts erlauben. Konkret schlägt die Kommission vor:

  • De facto Aussetzung des Asylrechts für 4 Wochen: Das EU-Recht sieht vor, dass Asylanträge bei einer hohen Zahl von Antragsteller*innen spätestens innerhalb von 10 Tagen registriert werden sollen. Dies soll für die Grenzstaaten zu Belarus auf vier Wochen ausgeweitet werden. Griechenland inhaftierte während eines solchen europarechtswidrigen Registrierungsstopps im März 2020 viele Asylsuchende willkürlich unter schlimmen Bedingungen. Es stellt sich auch die Frage, wie Asylsuchende ohne Registrierung vor Pushbacks geschützt sein sollen.
  • Massive Ausweitung von Grenzverfahren: Grenzverfahren sollen auf alle Asylsuchenden angewendet werden können und anstatt vier Wochen bis zu vier Monate (16 Wochen) dauern können. Die Kommission geht davon aus, dass die Personen in der Zeit noch als »nicht-eingereist« Entsprechend ist damit zu rechnen, dass die Betroffenen in geschlossenen Zentren bleiben müssten, um eine solche »Nicht-Einreise« tatsächlich durchzusetzen. Wenn die Phase der Nicht-Registrierung noch dazu gerechnet wird, dann geht es letztlich um bis zu 20 Wochen in denen schutzsuchende Menschen voraussichtlich an den Grenzen festgesetzt werden.
  • Absenkung von Unterbringungsstandards: Bei der Unterbringung von Asylsuchenden sollen die drei Mitgliedstaaten nicht mehr die Standards der EU-Aufnahmerichtlinie einhalten, sondern müssen quasi nur das Überleben der Personen sicherstellen.
  • Vereinfachte Abschiebungen von der Grenze: Auch beim Thema Abschiebungen sollen Polen, Litauen und Lettland sich nicht an geltendes Recht, die EU-Rückführungsrichtlinie, halten müssen, sondern können hiervon abweichen.
  • Registrierungspunkte: Die drei Mitgliedstaaten sollen Orte bestimmen, zum Beispiel konkrete Grenzübergänge, an denen schutzsuchende Menschen ihren Asylantrag stellen können und wo dieser registriert wird. Das wäre zwar wünschenswert, es ist aber angesichts der Politik der polnischen Regierung nicht zu erwarten, dass dies in der Praxis tatsächlich passiert – denn mit Konsequenzen aus Brüssel muss Warschau offensichtlich nicht rechnen.

Diese Sonderregeln sollen für alle Asylsuchenden gelten, die über die Grenze von Belarus in eins der drei Länder kommen oder gekommen sind. Das Sonderrecht soll zunächst für sechs Monate gelten, wobei die Kommission bereits darauf hinweist, dass es auch zu einer Verlängerung kommen könnte.

Keine Überforderung sondern politisches Kalkül

Die Kommission begründet ihren Vorschlag damit, dass die Mitgliedstaaten mit der Umsetzung des gültigen Rechts in der aktuellen Situation überfordert wären – dabei hat insbesondere Polen überhaupt nicht versucht, geltendes Recht bezüglich Asylverfahren und Unterbringungsstandards anzuwenden. Die polnische Regierung hat sich direkt darüber hinweg gesetzt und lässt ihre Grenzbeamt*innen illegal und oft auch gewalttätig Menschen über die Grenze zurück schieben.

Damit läuft die Argumentation der Kommission, bessere Verfahren und angemessene Unterbringung seien aktuell nicht möglich, ins Leere. Denn Polen und Lettland haben bislang noch nicht einmal zur Verfügung stehende europäische Unterstützung, wie zum Beispiel Zelte, Betten und Heizsysteme, wie sie an Litauen gegangen sind, angenommen.

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

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Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

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Den Flyer und die Argumentationshilfe finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2023, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

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