| Dublin-Verordnung Beschluss des OVG NRW btgl. der Überstellung nach Ungarn
Anbei finden Sie einen Beschluss des Oberverwaltungsgericht NRW vom 10. August 2017.
Das OVG NRW lässt die Berufung des Klägers wegen der Überstellung nach Ungarn zu. Die Berufung zielt auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nach §78 III Nr. 1 AsylVfG ab.
Den Bescluss des OVG NRW sowie die eingereichte Berufung finden Sie hier.