| Flüchtlingsabwehr an den EU-Außengrenzen Bericht an die griechische Regierung durch das „Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe“

Bericht an die griechische Regierung bezüglich des Besuches in Griechenland durch das ,,Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (European Committee for the Prevention of Torture and Inhuman or Degrading Treatment or Punishment, kurz: CPT) vom 13. bis zum 17. März:

 

Auf Grundlage der Europäischen Konvention zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe führte eine Delegation der CPT ein Ad-hoc-Besuch vom 13. bis zum 17. März 2020 in Griechenland durch. Dieser Besuch wurde vom Komitee als erforderlich bewertet und der Bericht wurde am 6. Juli an die griechischen Behörden übertragen. Diese wurden vom CPT zu einer Antwort innerhalb der nächsten drei Monate aufgefordert.

Hintergrund dieses Besuches waren die zunehmenden Migrantinnen und Migranten, die über die Türkei nach Griechenland gelangten, da der türkische Präsident Anfang des Jahres 2020 erklärte, dass die Grenzen zur EU offen seien. Daraufhin wurden griechische Einsatzkräfte verstärkt an der Grenze zur Türkei sowie an den Schifffahrtswegen zwischen der Türkei und den griechischen Inseln eingesetzt. Am 1. März verkündete der griechische Ministerpräsident die zeitweilige Einstellung von Asylanträgen. In den ersten Tagen danach kam es zu Konfrontationen an der Grenze, welche zu der Annahme führten, dass Umgänge mit Migrantinnen und Migranten gegen Artikel 3 der Menschenrechtskonvention verstoßen könnten. Deshalb entschloss sich das CPT dazu, die Situation der Migrantinnen und Migranten vor Ort selbst zu überprüfen. Die Ergebnisse zeigten, dass nicht immer mit Würde, Respekt und im Einklang mit den europäischen Normen gehandelt wurde.

So kritisiert das CPT schon seit 2005 jenes Verhalten der griechischen Behörden zu Migrantinnen und Migranten, welche in Griechenland unter Freiheitsentzug leiden. Das CPT sprach sich dafür aus, dass alle Einwanderungshaftanstalten nicht strafbar sind und grundlegende Mindeststandards erfüllt sind. Leider hat sich daran bisher nichts geändert. Die CPT erkennt den schwierigen Kontext und die anhaltenden Herausforderungen, denen die griechischen Behörden aufgrund der hohen Anzahl von Ausländerinnen und Ausländern ausgesetzt sind, an. Das Komitee verdeutlicht wiederholt die Notwendigkeit einer europäischen Koordinierung zur Bewältigung des Problems. Denn Griechenland sollte nicht so schlecht auf die Aufnahme von Migrantinnen und Migranten vorbereitet sein, sodass diese unter unmenschlichen und erniedrigenden Verhältnissen, wie diese auf der Insel Samos, leben müssen.

Das CPT kritisiert, dass durch die Aussetzung der Asylanträge den betroffenen Personen das Recht auf einen Asylantrag genommen wurde. Dies zu ermöglichen sowie für unabhängige und strenge Überprüfungen zu sorgen, sei jeder Staat nach Artikel 3 in Verbindung mit Artikel 12 der Europäischen Menschenrechtskonvention dazu verpflichtet.

Zusätzlich werden Migrantinnen und Migranten aufgrund von illegalen Einreisen einer strafrechtlichen Anklage unterzogen und müssen mit mindestens drei Monate Haft sowie einer Geldstrafe von mindestens 1.500 Euro rechnen. Zwischen dem 28. Februar und dem 14. März wurden 103 Personen vom Gericht in Orestiada verurteilt. Das CPT kritisiert die Art und Weise des Vorgehens. So wurden zum Beispiel die Gerichtsverfahren am selben Tag der Festnahme durchgeführt. In einem konkreten Fall behaupteten die Angeklagten, das Verfahren nicht verstanden zu haben und keine Möglichkeit auf einen Anwalt gehabt zu haben. Ebenfalls hatten betroffenen Personen in keinem Falle die Erlaubnis, Angehörige über ihre aktuelle Situation zu informieren. Das CPT weist darauf hin, dass die Möglichkeit eingeräumt werden muss, die Fluchtsituation und Einreise jeder Person gründlich zu untersuchen.

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

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Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt einen Flyer sowie eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit.

Den Flyer und die Argumentationshilfe finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2023, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

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