| Asylbewerberleistungsgesetz Erlass IM NRW Durchführung AsylbLG
Erlass des IM NRW vom 19. April 2012 zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes, hier die Definition des Begriffs „Familienangehöriger“ nach § 7 AsylbLG sowie Anrechnung von SGB II-Leistungen bei der Bewilligung von Leistungen nach dem AsylbLG.