| Aktuell, Ukraine, Langfristiger Aufenthalt Schreiben des MKFFI NRW: AsylbLG-Leistungen, Unterbringung und Registrierung von Menschen aus der Ukraine

Die GGUA Flüchtlingshilfe hat in einer Mail die ersten Informationen aus einem Schreiben des MKFFI des Landes NRW an die Kommunen und Kommunalen Spitzenverbände veröffentlicht. Das Schreiben des MKFFI liegt bislang nur auszugsweise vor:

 

1.       „Ukrainische Staatsangehörige, die sich bereits im Rahmen einer selbstorganisierten Unterkunft z.B. bei Freunden/Verwandten in den Kommunen aufhalten, sollen zunächst in den Kommunen verbleiben. Wir bitten die Kommunen, davon abzusehen, Personen zur Registrierung in die LEA Bochum zu schicken. Es ist ausreichend, wenn eine spätere Registrierung gemäß § 49 Abs. 5 Nr. 6 AufenthG im Zuge der Antragstellung auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erfolgt. Bis zur Titelerteilung erhalten bedürftige Personen in analoger Anwendung des § 1 Abs. 1 Nr. 3 a AsylblG Grundleistungen gem. § 3 AsylblG.

2.       Sofern Städte und Gemeinden sich bei ihnen meldende schutzsuchende Personen oder Personengruppen aus der Ukraine unterbringen oder bereits untergebracht haben, sollen diese Personen ebenfalls zunächst unregistriert dort verbleiben. Eine Registrierung kann zu ggb. Zeit ebenfalls im v. g. Sinne erfolgen.

3.       Schutzsuchende Personen aus der Ukraine, die keine Möglichkeit haben, sich in einer selbstorganisierten oder in einer durch die Kommune gestellten Unterkunft aufzuhalten, sollen sich als schutzsuchend in der Landeserstaufnahme (LEA) Bochum melden und dort registrieren lassen. Im Anschluss werden sie in einer Landesaufnahmeeinrichtung untergebracht. Dieser Personenkreis wird zu ggb. Zeit auf die Kommunen nach den Regelungen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) verteilt".

 

 

 

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Forum Landesunterbringung


Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt einen Flyer sowie eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: April 2023) bereit.

Den Flyer und die Argumentationshilfe finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand Januar 2023, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Flüchtlingsunterkünfte in NRW

Der Flüchtlingsrat NRW veröffentlichte seine Broschüre mit den Ergebnissen der Fragebogenerhebung aus dem Frühjahr 2021 zur Lebenssituation in den kommunalen Flüchtlingsunterkünften Nordrhein-Westfalens (Stand: März 2022).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

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