| Aktuell, Ukraine, Kurzfristiger Aufenthalt Musterantrag auf Überbrückungs- und Härtefallleistungen nach § 23 Abs. 3 S. 3ff SGB XII

Die GGUA Flüchtlingshilfe hat einen Formulierungsvorschlag zur Beantragung von Überbrückungs- und Härtefallleistungen nach § 23 Abs. 3 S. 3ff SGB XII veröffentlicht. Zum Hintergrund heißt es:

„Liebe Kolleg*innen,

es häufen sich die Rückmeldungen aus Beratungsstellen, dass die Sozialämter Menschen aus der Ukraine abweisen, die sich mit biometrischem Pass visumfrei für drei Monate in Deutschland aufhalten. Häufig wird zunächst ein Aufenthaltspapier von der Ausländerbehörde verlangt oder die Leistungen ohne Begründung abgelehnt. Dies ist rechtswidrig. Es besteht gem. § 23 Abs. 3 S. 3ff SGB XII auch in den ersten drei Monaten während des rechtmäßigen
visumfreien Aufenthalt und ohne Aufenthaltstitel der Ausländerbehörde ein Anspruch auf Leistungen nach SGB XII (Überbrückungs- und Härtefallleistungen).

Daher im folgenden ein Formulierungsvorschlag für die Durchsetzung dieser Ansprüche. Dies ist relevant, bis die Erteilung eines Aufenthaltstitels (z. B. nach § 24 AufenthG, falls die EU in den nächsten Tagen einen entsprechenden Beschluss fassen sollte und dieser in Deutschland umgesetzt ist) geklärt und der Titel auch ausgestellt ist. Wenn eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt worden ist, besteht hingegen Anspruch auf Leistungen nach AsylbLG (auch in den ersten drei Monaten). Diese Formulierung soll den groben Rahmen bieten, der vor allem an den gelb unterlegten Stellen auf die individuelle Situation angepasst werden muss.

Falls die Anträge abgelehnt werden und auch keine anderen Leistungen erbracht werden, sollten Rechtsmittel eingelegt und ggfs. auch Eilantrag beim Sozialgericht gestellt werden."

Zurück zu "Einreise und Aufenthalt"

Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Forum Landesunterbringung


Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt einen Flyer sowie eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: April 2023) bereit.

Den Flyer und die Argumentationshilfe finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand Januar 2023, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Flüchtlingsunterkünfte in NRW

Der Flüchtlingsrat NRW veröffentlichte seine Broschüre mit den Ergebnissen der Fragebogenerhebung aus dem Frühjahr 2021 zur Lebenssituation in den kommunalen Flüchtlingsunterkünften Nordrhein-Westfalens (Stand: März 2022).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Gefördert u.a. durch: