| Aktuell, Ukraine, Langfristiger Aufenthalt, Kurzfristiger Aufenthalt Informationen zur Ausreise aus der Ukraine
Ukrainische Staatsangehörige und Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz in der Ukraine
Ukrainische Staatsangehörige, die über biometrische Reisepässe verfügen, dürfen für bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen visumsfrei in den Schengen-Raum / nach Deutschland einreisen. Die Landesregierung von NRW hat bekanntgegeben, dass ukrainische Staatsangehörige, die sich gerade im Rahmen eines visumsfreien Kurzaufenthalts in Deutschland aufhalten, nun einen Aufenthaltstitel nach § 7 Abs.1 S. 1 AufenthG für einen weiteren Aufenthalt über die 90 Tage hinaus einholen können.
Weitere Informationen zum kurzfristigen Aufenthalt von Ukrainer*innen finden Sie hier.
Ukrainische Staatsangehörige und Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz in der Ukraine müssen für einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland grundsätzlich schon vor der Einreise nach Deutschland ein Visum beantragen. Aufgrund der aktuellen Lage können ukrainische Staatsangehörige und Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz in der Ukraine ab sofort ausnahmsweise auch bei den Auslandsvertretungen in Nachbarstaaten der Ukraine ein Visum für Deutschland beantragen. Gleiches gilt für ukrainische Staatsangehörige, die nicht über einen biometrischen Pass verfügen.
Das Bundesinnenministerium und die NRW-Landesregierung gehen davon aus, dass eine Nachholung des Visumsverfahrens für ukrainische Staatsangehörige derzeit unzumutbar ist. Das heißt, dass in Deutschland befindliche ukrainische Staatsangehörige, die die Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel erfüllen (z.B. Studium, Arbeit, Ausbildung, familiäre Gründe…), aber nicht mit dem erforderlichen Visum eingereist sind (Regelerteilungsvoraussetzung nach § 5 Absatz 2 Satz 1 AufenthG), trotzdem die Aufenthaltserlaubnis bekommen können.
Derzeit wird darüber hinaus diskutiert, ob ukrainische Staatsangehörige sogenannten »vorübergehenden Schutz« nach § 24 AufenthG erhalten können. Zurzeit besteht ein Entscheidungsstopp für Asylsuchende aus der Ukraine beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), sodass Asylanträge von ukrainischen Staatsangehörigen momentan gar nicht beschieden werden.
Deutsche Staatsangehörige in der Ukraine sind dringend aufgefordert, das Land zu verlassen. Registrieren Sie sich in die Krisenvorsorgeliste unter: krisenvorsorgeliste.diplo.de ein. Wenn Sie die Ukraine verlassen sollten, löschen Sie bitte ihren Eintrag in der Krisenvorsorgeliste.
E-Mail: krise-ukrainediplo.de
Krisen-Hotline des Auswärtigen Amts: +49 30 5000 3000