| International Schutzberechtigte Urteil des Verwaltungsgericht Hamburg zur Abschiebung eines in Italien anerkannten Flüchtlings
Anbei ein Urteil vom 19. Mai 2020 des VG Hamburg: in Anlehnung an EuGH „Ibrahimi“ ist die Abschiebung eines in Italien bereits als Flüchtling anerkannten Antragstellers unzulässig wg. Verstoß gegen Art. 3 EMRK, wenn der Betroffene einen besonderen Schutzbedarf (hier: schwere Herzkrankheit) hat.
Das Urteil des VG Hamburg finden Sie hier als PDF-Version