| Sechs Forderungen zum Schutz von geflüchteten Frauen und Mädchen
Pressemitteilung von medica mondiale und dem Kölner Flüchtlingsrat vom 09.06.2016:
"Landesflüchtlingsräte brauchen endlich ein auf die Bedürfnisse geflüchteter Frauen abgestimmtes Gewaltkonzept!"
Folgende Standards an Unterkünfte haben medica mondiale und der Kölner Flüchtslingsrat zusammengetragen:
1. Privatsphäre: Frauen und Mädchen müssen so sicher wie möglich untergebracht werden. Hierzu gehört, dass alle Schlafräume abschließbar sein müssen. Alleinreisende Frauen sind in Frauenunterkünften und sobald wie möglich dezentral unterzubringen.
2. Rückzugs- und Schutzräume: Frauen und Mädchen müssen sich in jeder Unterkunft, insbesondere auch in Massenunterkünften und Hallen, an sichere und ruhige Orte zurückziehen können.
3. Zugang zu Informationen und Rechten: Frauen und Mädchen müssen niedrigschwellig über ihre Rechte informiert werden, um diese auch in Anspruch nehmen zu können. Hierfür muss es regelmäßig schriftliche und mündliche Informationsangebote in geschützten Räumen geben. Außerdem sind unabhängige Frauenbeauftragte als offizielle Verantwortliche für das Thema in jeder Unterkunft zu benennen.
4. Null-Toleranz-Politik: Gewalt in jeglicher Form ist ausdrücklich und öffentlich durch die BetreiberInnen, Betreuungsorganisationen und Sicherheitsdienste abzulehnen. Jede Unterkunft ist verpflichtet, eine Gewaltschutzrichtlinie zu erarbeiten, die an die Bedingungen der jeweiligen Unterkunft angepasst ist. Das Personal muss wissen, an wen es sich wann, wie und in welcher Form bei Übergriffen und Gewalt wenden soll.
5. Stabilisierendes Umfeld: Familien- und Freundesverbunde müssen auf Wunsch bei der Umverteilung und Zuweisung berücksichtigt werden. Sie spielen eine essentielle Rolle bei der Stabilisierung gewaltbetroffener Menschen.
6. Monitoring und Evaluation: Die Umsetzung von Gewaltschutzkonzepten muss dokumentiert und nach einem Jahr ausgewertet werden. "Best Practice"-Beispiele sollen gesammelt, Mängel bei der Umsetzung behoben und Maßnahmen ergänzt und angepasst werden.
Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier.