| Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Hinweise des BumF zur Umsetzung des EuGH-Urteils zum Elternnachzug

Anbei finden Sie aktuelle Hinweise des BumF zur Umsetzung des EuGH-Urteils zum Elternnachzug:

Am 12. April 2018 hat der EuGH entschieden, dass unbegleitete Minderjährige, die während des Asylverfahrens volljährig werden, ihr Recht auf Elternnachzug behalten, wenn sie im Asylverfahren den Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention zugesprochen bekommen. Dabei ist der Antrag auf Elternnachzug innerhalb von drei Monaten nach rechtskräftiger Entscheidung über die Flüchtlingszuerkennung zu stellen.
 
Die Entscheidung stellt damit klar: Der Eintritt der Volljährigkeit während des Asylverfahrens ist kein Hindernis für den Elternnachzug. Ausschlaggebend ist vielmehr die Minderjährigkeit zum Zeitpunkt der Asylantragstellung sowie das Ergebnis: Status nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Dabei gilt europaweit eine Person als „minderjährig“, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat – unabhängig von der Volljährigkeit nach ihrem Heimatrecht. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Antrag auf den Elternnachzug innerhalb von 3 Monaten ab Anerkennung des unbegleiteten ehemalig Minderjährigen als Flüchtling gestellt wird. 
 
Die Entscheidung des EuGH steht im Widerspruch zur deutschen Rechtspraxis, die einen Elternnachzug bislang nur zulässt, wenn der Minderjährige auch noch zum Zeitpunkt der Einreise der Eltern unter 18 Jahren ist. Eine Frist zur Antragstellung für den Elternnachzug gibt es im deutschen Recht aktuell nicht.
 
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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt einen Flyer sowie eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit.

Den Flyer und die Argumentationshilfe finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2023, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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