| Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Gesetzentwurf zur Umverteilung von UMF
Das Bundesfamilienministerium hat am 09.06.2015 seinen Entwurf für ein Gesetz „zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher“ vorgelegt. Das Gesetz soll unter anderem die Verteilung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge auf die Bundesländer regeln. Die Verteilung soll auf Grundlage einer Quotenregelung erfolgen. Das Bundesverwaltungsamt soll innerhalb von drei Werktagen nach Mitteilung der vorläufigen Inobhutnahme eines unbegleiteten ausländischen Kindes oder Jugendlichen das zu dessen Aufnahme verpflichtete Land benennen. Die Verteilung eines unbegleiteten ausländischen Kindes oder Jugendlichen ist ausgeschlossen, wenn dessen Wohl durch die Verteilung gefährdet würde, dessen Gesundheitszustand eine Verteilung innerhalb von 14 Werktagen nach Beginn der vorläufigen Inobhutnahme gemäß § 42a nicht zulässt, dessen Zusammenführung mit einer verwandten Person möglich ist oder die Verteilung nicht innerhalb von einem Monat nach Beginn der vorläufigen Inobhutnahme erfolgt. Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, die Altersgrenze, ab der Verfahrenshandlungen nach dem Aufenthaltsgesetz und dem Asylverfahrensgesetz vorgenommen werden können, von 16 auf 18 Jahre anzuheben.