| Traumatisierte Flüchtlinge Asylsuchende und Flüchtlinge - Therapiefreiheit ist nicht gesichert
"Die medizinische Versorgung von Asylsuchenden in Deutschland, insbesondere die von psychisch kranken, ist unzureichend. Dieser Ansicht waren Experten bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages.
Die Qualität der Versorgung hängt von Zufälligkeiten der Zuweisung in ein Bundesland und in eine bestimmte Kommune ab. Die Regelung, nach der ein Flüchtling zumeist erst nach 15 Monaten Anspruch auf uneingeschränkte medizinische Versorgung hat, ist diskriminierend und schränkt die Therapiefreiheit von Ärzten und Psychologischen Psychotherapeuten stark ein. Der GKV-Spitzenverband lehnt weiterhin die Kostenübernahme von Sprachmittlerleistungen ab. Das ging aus der öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages am 8. Juni hervor. "
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