| Kommunale Aufnahme von Flüchtlingen 20.11.2018 – Bonn – abgelehnt
Bereits am 24.07.2018 appellierten die Oberbürgermeisterinnen von Bonn, Köln und Düsseldorf in einem gemeinsamen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel, die Seenotrettung im Mittelmeer wieder zu ermöglichen. Gleichzeitig erklärten sie ihre Bereitschaft, in Not geratene Flüchtlinge aufzunehmen.
Am 20.11.2018 wird ein von 16 politischen und zivilgesellschaftlichen Gruppen unterstützter Bürgerantrag im Bürgerausschuss bei Stimmengleichheit abgelehnt. Der Antrag sah vor, dass Bonn vorerst 224 aus Seenot gerettete Flüchtlinge aufnimmt und ihnen den Zugang zu Integrationsangeboten und Bleibeperspektiven garantiert. Die Unterbringung sollte in derzeit nicht voll ausgelasteten Einrichtungen der Stadt erfolgen.
Mit Verweis auf ein Schreiben des Bundesinnenministeriums vom 09.08.2018 erklärte die Stadtverwaltung in ihrer Stellungnahme zum Bürgerantrag, dass eine Aufnahme von Flüchtlingen außerhalb des gesetzlich geregelten Verteilungsverfahrens nicht möglich sei.
Dennoch ist Bonn Mitglied im Bündnis „Städte Sicherer Häfen“, in dem sich aufnahmebereite Kommunen aus ganz Deutschland vernetzen. Gemeinsame Basis ist die Potsdamer Erklärung vom 03.06.2019.
Entscheidung über den Bürgerantrag vom 20.11.2018