| Aktuell, Aufenthaltserlaubnis Verordnung zur vorübergehenden Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels von anlässlich des Krieges in Israel eingereisten israelischen Staatsangehörigen (IsraelAufenthÜV)
Nach den Terrorangriffen der Hamas: Israelische Staatsangehörige können bis Ende April visumfrei in Deutschland bleiben.
Israelische Staatsangehörige können sich 90 Tage visumfrei in Deutschland aufhalten. Sie werden nun vom 26. Januar 2024 bis zum 26. April 2024 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels für den Aufenthalt im Bundesgebiet befreit. Die Verordnung wurde am 22. Januar 2024 im Bundesgesetzblatt auf www.recht.bund.de verkündet und tritt am 26. Januar 2024 in Kraft. Sie ist rückwirkend zum 7. Oktober 2023 anzuwenden.
Die Verordnung des Bundesministeriums finden Sie hier