| Aufenthaltserlaubnis Klärung der Identität im Einbürgerungsrecht in Ausnahmefällen auch ohne amtliche Ausweispapiere möglich
Anbei finden Sie eine Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. September 2020.
''Die Klärung der Identität eines Einbürgerungsbewerbers i.S.d. § 10 Abs. 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes kann in Fällen, in denen feststeht, dass amtliche Ausweispapiere nicht vorgelegt oder zumutbar vom Einbürgerungsbewerber beschafft werden können, auch auf andere Art, insbesondere durch Vorlage nichtamtlicher Dokumente, erfolgen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
Die Klägerin ist nach ihren Angaben chinesische Staatsangehörige tibetischer Volkszugehörigkeit. Sie habe als Kleinkind Aufnahme in ein tibetisches Nonnenkloster gefunden und sei dort ordiniert worden. Ihr Name sei ihr Ordinationsname; ihren Geburtsnamen kenne sie nicht. Sie wisse nicht, wer ihre Eltern seien und ob sie weitere Familienangehörige habe. Ihr Geburtsdatum sei von den Nonnen geschätzt worden. Ein staatliches Identitätsdokument habe sie nie besessen. Ob sie in China offiziell registriert sei, wisse sie nicht. Nach Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erteilte ihr die Ausländerbehörde zuletzt eine Niederlassungserlaubnis.
Im September 2016 beantragte sie ihre Einbürgerung in den deutschen Staatsverband unter Hinnahme ihrer Mehrstaatigkeit. Zum Nachweis ihrer Identität reichte sie eine Bescheinigung des Klosters, eine Geburtsbestätigung des Büros des Repräsentanten Seiner Heiligkeit des Dalai Lama und eine Bestätigung des Vereins der Tibeter in Deutschland e.V. ein. Antrag und Widerspruch blieben erfolglos. Das Verwaltungsgericht hat ihre Klage abgewiesen. Eine Einbürgerung in den deutschen Staatsverband scheide aus, da ihre Identität nicht geklärt sei. Lägen ein gültiger und anerkannter ausländischer Pass oder ausländischer Passersatz nicht vor, so könne die Identität nur durch andere geeignete amtliche Dokumente nachgewiesen werden.''
Das Urteil des BVerwG (Az.: 1 C 36.19) können Sie hier nachlesen.