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Bericht auf evangelisch.de vom 28.09.2023:
Berlin (epd). Das Anfang des Jahres in Kraft getretene Chancen-Aufenthaltsrecht für langjährig in Deutschland geduldete Ausländer ist in bislang rund 37.000 Fällen angewendet worden. Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine mündliche Anfrage der Linken in dieser Woche im Bundestag hervorgeht, wurde bis Ende August in genau 37.092 Fällen der entsprechende Aufenthaltstitel ausgegeben. Die Zahl der ausreisepflichtigen Ausländer, also der Personen ohne Aufenthaltserlaubnis, in Deutschland sank derweil den Angaben zufolge auf knapp 262.000 Menschen, wobei der Großteil von ihnen über eine Duldung verfügte.
Das von der Ampel-Koalition eingeführte Chancen-Bleiberecht soll dafür sorgen, dass Menschen, die seit Jahren in Deutschland leben, keinen legalen Aufenthaltstitel haben und dennoch aus humanitären, gesundheitlichen oder anderen Grünen nicht abgeschoben werden können, eine Perspektive erhalten. Menschen, die zum Stichtag 31. Oktober 2022 bereits seit fünf Jahren ohne sicheren Aufenthaltstitel in Deutschland lebten, können für 18 Monate den neuen Status erhalten, um innerhalb dieser Zeit die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht nachzuweisen.
Dazu zählen unter anderem Sprachkenntnisse, der Identitätsnachweis und die Sicherung des Lebensunterhalts. Wer das nicht schafft, fällt in die Duldung zurück. Straftäter und deren Familien sind vom Chancen-Bleiberecht ausgeschlossen. Die Bundesregierung gab die Zahl derer, die von dem neuen Bleiberecht profitieren könnten, mit rund 137.000 an.
Von den rund 262.000 Menschen, die Ende August als ausreisepflichtig registriert waren, hatten rund 210.500 eine Duldung, wie aus der Antwort der Bundesregierung weiter hervorgeht. Die meisten von ihnen kommen aus dem Irak, Afghanistan, Russland, Nigeria und der Türkei. Ende Juni lag die Zahl der Ausreisepflichtigen laut Bundesinnenministerium noch bei rund 279.000, Ende Juni 2022 sogar bei mehr als 300.000.
Die Linken-Bundestagsabgeordnete Clara Bünger erklärte, während eine "fatale politische Debatte über weitere Gesetzesverschärfungen zur Beschleunigung von Abschiebungen" geführt werde, reduziere sich die Zahl der Ausreisepflichtigen in Deutschland weiter deutlich. "Wenn geduldete Menschen über Jahre hinweg nicht abgeschoben werden können, sei es wegen der Lage im Herkunftsland, sei es aus humanitären oder persönlichen Gründen, dann gebietet es die Menschenwürde und die Vernunft, diesen Menschen eine Lebensperspektive in Deutschland zu eröffnen", sagte sie.
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Die Anzahl der Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG ist in der Antwort auf die mündliche Frage der Abgeordneten Clara Bünger (die Linke) (Plenarprotokoll 20/124 zu entnehmen und lautet wie folgt:
Frage 24) informiert der Parlamentarische Staatssekretär Mahmut Özdemir in der 124. Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.09.2023, dass zum Stichtag 31.08.2023 im Ausländerzentralregister (AZR) insgesamt 261.925 ausreisepflichtige Personen registriert waren, davon 210.528 mit und 51.397 ohne Duldung. Von den Personen mit einer Duldung hatten 19.358 Personen eine Duldung nach § 60b AufenthG und 37.092 Personen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG (Chancen-Aufenthaltsrecht). Die meisten Chancen-Aufenthaltsinhaberinnen kamen aus dem Irak (7.480), gefolgt von der Russischen Föderation (2.907) und Nigeria (2.573). Die Mehrzahl der Personen, denen ein Aufenthaltstitel nach § 104c AufenthG ausgestellt wurde, lebte in Nordrhein-Westfalen (10.120), gefolgt von Bayern (5.028), Baden-Württemberg (4.822) und Niedersachsen (4.687).