| Aktuell, Aufenthalt Türkei-Erdbeben-Aufenthalts-Übergangsverordnung
Die "Verordnung zur vorübergehenden Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels für anlässlich des Erdbebens vom 6. Februar 2023 eingereiste türkische Staatsangehörige" (Türkei-Erdbeben-Aufenthalts-Übergangsverordnung – TürkeiErdbebenAufenthÜV) vom 25. April 2023 ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. 2023 I Nr. 116, Link: https://www.recht.bund.de/eli/bund/BGBl_1/2023/116).
Auszug:
Vom Erdbeben am 6. Februar 2023 betroffene türkische Staatsangehörige aus den türkischen Provinzen Adana, Adıyaman, Diyarbakır, Elâzığ, Gaziantep, Hatay, Kahramanmaraş, Kilis, Malatya, Osmaniye und Şanlıurfa, die zwischen dem 6. Februar 2023 und dem 7. Mai 2023 mit einem gültigen und durch eine deutsche Auslandsvertretung in der Türkei nach der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 erteilten Visum in das Bundesgebiet eingereist sind und sich am 7. Mai 2023 noch rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten, sind vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels für den Aufenthalt im Bundesgebiet befreit. Diese Befreiung erlischt mit der Ausreise aus dem Bundesgebiet.