| Aufenthaltserlaubnis Schlussanträge des EuGH-Generalanwalts Pikamäe zur Feststellung des Vorliegens von subsidiären Schutz

Generalanwalt Priit Pikamäe kritisiert Rechtsprechung zum subsidiären Schutz in Deutschland anlässlich eines Verfahrens von zwei Afghanen (Az. C-901/19 v. 11.02.2021):

Nach dem zuständigen VGH kann in den Fällen kein subsidiärer Schutz gewährt werden, weil es nach den Richtlinien auf die ,,quantitative Bewertung [...] [des] Verhältnis an Opfern zur Gesamtzahl der Bevölkerung in dem betreffenden Gebiet'', ankommt. Trotz der hohen Opferzahlen in ihrer Heimat war der Schwellenwert nicht erreicht worden. Im Gegensatz dazu, ist nach Auffassung des EuGH-Generalanwalts zur Überprüfung der Gefahr eines drohenden Schadens eine Gesamtwürdigung aller relevanten Tatsachen des Konflikts notwendig.

Ergebnis:

1. Art. 15 Buchst. c in Verbindung mit Art. 2 Buchst. f der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Praxis entgegensteht, nach der die Feststellung des Vorliegens einer ernsthaften individuellen Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines bewaffneten Konflikts im Sinne dieser Vorschrift in einem Fall, in dem diese Zivilperson nicht aufgrund von ihrer persönlichen Situation inne wohnenden Umständen spezifisch betroffen ist, voraussetzt, dass das Verhältnis zwischen der Zahl der Opfer in dem betreffenden Gebiet und der Gesamtzahl der Bevölkerung dieses Gebiets eine bestimmte Schwelle erreicht.

2. Die Überprüfung des Niveaus des Grads willkürlicher Gewalt des bewaffneten Konflikts zum Zweck der Feststellung, ob die tatsächliche Gefahr eines ernsthaften Schadens im Sinne von Art. 15 Buchst. c der Richtlinie 2011/95 besteht, erfordert eine sowohl quantitative als auch qualitative Gesamtwürdigung aller relevanten Tatsachen, die diesen Konflikt kennzeichnen, auf der Grundlage der Sammlung objektiver, zuverlässiger und aktueller Daten, wie insbesondere des geografischen Ausmaßes der Lage willkürlicher Gewalt, des tatsächlichen Zielorts des Antragstellers bei einer Rückkehr in das betreffende Land oder Gebiet, der Intensität der bewaffneten Auseinandersetzungen, der Dauer des Konflikts, des Organisationsgrads der beteiligten Streitkräfte, der Zahl der infolge der Kampfhandlungen getöteten, verwundeten oder vertriebenen Zivilpersonen und der Art der von den Krieg führenden Parteien angewandten Methoden oder Taktiken der Kriegsführung.

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt einen Flyer sowie eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit.

Den Flyer und die Argumentationshilfe finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2023, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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