| Aktuell, Aufenthaltsgestattung und Duldung Schleswig-Holstein verlängert Iran-Abschiebestopp bis 30.06.2023
Per Erlass verlängert das schleswig-holsteinische Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung den am 13.10.2022 erlassenen Iran-Abschiebungsstopp bis zum 30.6.2023.
Die Anordnung nach § 60a Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) kann hier eingesehen werden.
Nordrhein-Westfalen hatte den formellen Abschiebungsstopp für Iran mit Erlass vom 5. Januar bis zum 7. April 2023 verlängert, siehe hier.