| Aufenthaltsgestattung und Duldung Neuer Erlass zur Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat zum 28.05.2021 einen neuen Erlass mit NRW-spezifischen Ergänzungen zum Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung veröffentlicht. Die Ergänzungen betreffen unter anderem Themen wie die Erfüllung der Passpflicht und ungeklärten Identität, Asylfolgeanträge, die Elternzeit während einer Ausbildung und die Erteilung einer Duldung für minderjährige Kinder und Ehegatten. Auch werden besondere Bedingungen aufgrund der Covid 19-Pandemie in Bezug auf die Ausbildungsduldung erwähnt.

Hinsichtlich der Ausbildungsduldung wird darauf hingewiesen, dass bei ausländischen Personen, die während eines erlaubten Aufenthalts in Deutschland eine Ausbildung im Sinne von § 60c Abs. 1 Satz 1 AufenthG aufnehmen und deren Aufenthaltserlaubnis nach Beginn der Ausbildung nicht verlängert wird, im Einzelfall eine Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG erteilt werden kann, um ihre begonnene Ausbildung beenden zu können.

Auch wird ergänzt, dass berufliche Umschulungen im Sinne des § 1 Abs. 1 und Abs. 5 Berufsbildungsgesetz als Ausbildungen im Sinne des § 60c AufenthG anzusehen sind und daher beim Vorliegen der übrigen Voraussetzungen eine Ausbildungsduldung zu erteilen ist. Wer bereits eine Ausbildung absolviert hat bzw. bereits berufstätig war/ist, kann bei Aufnahme einer (weiteren) qualifizierten Berufsausbildung oder einer Umschulung eine Ausbildungsduldung beanspruchen.

In Bezug auf die Beschäftigungsduldung wird darauf hingewiesen, dass § 104 Abs. 16 AufenthG dahingehend auszulegen ist, dass nicht nur Verlängerungen der Beschäftigungserlaubnis zur Fortführung eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses, sondern auch Verlängerungen der Beschäftigungserlaubnis zur Aufnahme einer anderen Beschäftigung umfasst. Außerdem gilt § 104 Abs. 16 AufenthG nicht nur für die Beschäftigungsduldung, sondern auch für Ausbildungsduldungen und alle anderen Duldungen, bei denen eine Beschäftigung erlaubt ist.

Den vollständigen Erlass mit allen NRW-spezifischen Ergänzungen finden Sie hier.

 

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt einen Flyer sowie eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit.

Den Flyer und die Argumentationshilfe finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2023, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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