| Aufenthaltsgestattung und Duldung Eilentscheidung VG Arnsberg zur Ausbildungsduldung
Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat in einer Eilentscheidung vom 29.09.2016 (Az.: 3 L 1490/16) die Ausländerbehörde der Stadt Hamm verpflichtet, einem albanischen abgelehnten Asylantragsteller einstweilig eine Duldung inklusive einer Arbeitserlaubnis für eine betriebliche Ausbildung zu erteilen. Eine Ausbildungsduldung, so das Gericht, könne bereits vor der Aufnahme der Ausbildung erteilt werden, „sofern klar ist, dass der Ausländer die Ausbildung in absehbarer Zeit aufnehmen wird. Diese Prognose wird regelmäßig gerechtfertigt sein, wenn der Ausbildungsvertrag bereits geschlossen ist, das Ausbildungsjahr allerdings erst in ein paar Wochen beginnt“.
Die Entscheidung finden Sie hier.