| Aufenthalt Neuregelungen des Migrationspaketes im Überblick

PRO ASYL hat einen Überblick bezüglich der Neuregelungen des Migrationspaketes zusammegestellt (Stand 20. August 2019):

Am 21. August tritt das umstrittene Hau-ab-Gesetz in Kraft, weitere Gesetze des Migrationspaketes gelten bereits oder kommen noch. Diese neue Rechtslage wird hier vorgestellt. Der Fokus des »Migrationspakets«, insbesondere des Hau-ab-Gesetzes (Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht), liegt auf dem Themenbereich der Abschiebung. In der öffentlichen Debatte wurde mit einem vermeintlichen »Vollzugsdefizit« Stimmung dafür gemacht, härtere Regeln zur Durchsetzung der Abschiebung durchzusetzen. Tatsächlich erfolgt dies auf einer falschen Zahlengrundlage, auch eine echte Evaluation der bisher geltenden Regeln ist nicht erfolgt. Durch das nun in Kraft getretene Hau-ab-Gesetz wird es erschwert, ein Attest für ein Abschiebungsverbot zu bekommen, die Polizei darf ohne richterlichen Beschluss eine Wohnung zur Abschiebung »betreten«, die Inhaftnahme zur Abschiebung wird vereinfacht, Abschiebungshaft kann nun in regulären Gefängnissen durchgeführt werden und der gesamte Ablauf der Abschiebung gilt als Dienstgeheimnis.

Auch bei der Duldung gibt es wichtige Änderungen, ab dem 21. August gibt es die prekäre »Duldung light«. Ab 2020 gibt es dann auch eine neu geregelte Ausbildungsduldung und eine neu geschaffene Beschäftigungsduldung. Asylbewerber*innen und abgelehnte Menschen müssen nun bis zu 18 Monaten in einer Aufnahmeeinrichtung, zum Beispiel einem AnkER-Zentrum, wohnen, das damit verknüpfte Arbeitsverbot gilt für neun Monate und trotz Versprechung im Koalitionsvertrag wird keine unabhängige Asylverfahrensberatung garantiert. Im Asylbewerberleistungsgesetz werden die Leistungen ab dem 1. September 2019 neu berechnet, Alleinstehende in Gemeinschaftsunterkünften werden aber in einer niedrigeren Bedarfsstufe eingruppiert und bekommen deswegen nicht mehr Geld als bisher. Aufgrund des Hau-ab-Gesetzes gibt es ab sofort neue Leistungseinschränkungen. Für Flüchtlinge, die zwischen 2015-2017 anerkannt wurden, wird die Frist für die Widerrufsverfahren verlängert und auch die Erteilung der Niederlassungserlaubnis geändert. Außerdem ist die Wohnsitzauflage für Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte entfristet worden.

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt einen Flyer sowie eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit.

Den Flyer und die Argumentationshilfe finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2023, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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