| Aktuell, Aufenthalt Neue Anwendungshinweise zu § 25a AufenthG
Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) NRW hat neue Anwendungshinweise zu § 25a AufenthG veröffentlicht, die die Ausländerbehörden auffordern, vorhandene Spielräume zugunsten der Antragsteller*innen auszuschöpfen.
Eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte, zusammengefasst von Verena Wörmann vom Projekt Q der GGUA e.V.
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Die neuen Anwendungshinweise zu der Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG zur Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen
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