| Aufenthaltsgestattung und Duldung Erlass des MIK NRW zur Ausbildungsduldung
In seinem Erlass vom 21. Dezember 2016 präzisiert das Innenministerium NRW die Bedingungen für die Erteilung einer Duldung für die Ausbildung (§ 60a Abs. 2 Satz 4ff. AufenthG).