| Aufenthaltsgestattung und Duldung Erlass des MIK NRW zur Ausbildungsduldung vom 19.06.2017

Als Reaktion auf die Allgemeinen Anwendungshinweise zur (Ausbildungs-)duldung, die das BMI am 30. Mai 2017 herausgegeben hat, hat das Innenministerium (MIK) NRW nun einen neuen Erlass herausgegeben. Dieser stellt klar, dass der (verbindliche) Erlass des MIK vom 21.12.2016 weiterhin Vorrang vor den Anwendungshinweisen des BMI besitzt. Anders als in den Anwendungshinweisen des BMI vorgeschlagen gilt für NRW:
 

  • Maßgeblich für den Stichtag 31.08.2015 für ein Beschäftigungsverbot für Geduldete aus den sogenannten "sicheren Herkunftsstaaten" ist das (nichtförmliche) Asylgesuch und nicht der förmliche Asylantrag beim BAMF. Das (nichtförmliche) Asylgesuch kann anhand des Ankunftsnachweises bzw. der BüMA nachgewiesen werden.
  • Ein Beschäftigungsverbot aufgrund fehlender Mitwirkung bei der Beschaffung von Passpapieren tritt nur ein, wenn der fehlende Pass bzw. die fehlende Mitwirkung der ursächliche Grund ist, dass aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können. Gibt es andere Tatbestände, die einer Abscheibung entgegenstehen (wie z.B. eine fehlende Flugverbindung ins Herkunftsland) besteht keine rechtliche Grundlage für die Verhängung eines Beschäftigungsverbots.
  • Wenn Personen aus den sogenannten "sicheren Herkunftsländern" keinen Asylantrag gestellt oder diesen zurückgezogen haben greift das in § 60a Abs. 6 Nr. 3 definierte Beschäftigungsverbot nicht!
  • Beginnt ein/e Asylsuchende/r mit ungeklärter Identität während des laufenden Asylverfahrens eine Ausbildung, so sollten sowohl der auszubildende Betrieb als auch die/der Asylsuchende darauf hingewiesen werden, dass bei einer Ablehnung des Asylantrags die Ausbildung abgebrochen werden muss, wenn die Person nicht an ihrer Identitätsklärung mitwirken sollte. Dies gilt allerdings nur dann, wenn die fehlende Mitwirkung der ursächliche Grund dafür ist, dass aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht durchgeführt werden könnten.
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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt einen Flyer sowie eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit.

Den Flyer und die Argumentationshilfe finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2023, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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