| Aufenthaltsgestattung und Duldung BVerfG untersagt vorläufig Afghanistan-Abschiebung
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2021 (2 BvQ 8/21):
Die Abschiebung des Antragstellers wird bis zur Entscheidung über die noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von sechs Monaten, untersagt.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Wege der einstweiligen Anordnung im Fall eines afghanischen Geflüchteten aus Schleswig-Holstein, die Abschiebung bis zur Entscheidung über die erhobene Verfassungsbeschwerde - längstens für die Dauer von 6 Monaten - untersagt (Az. 2 BvQ 8/21).
Es bestehen für das BVerfG erhebliche Zweifel, dass das VG Schleswig-Holstein sich über die aktuell bestehenden und insbesondere Pandemie-bedingten Rückkehrrisiken ausreichend informiert habe und diese Lage in angemessener Weise anhand des von den Klägern Vorgetragenen bzgl. der individuell für einen Drogenabhängigen drohenden Überlebensrisiken überprüft habe.